Der Ortsgemeinderat Zerf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.11.2019 beschlossen, einen Bebauungsplan für das Teilgebiet „Auf der Langfuhr“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke:
Gemarkung Zerf, Flur 35, Flurstücke 31/2 teilw. und 32.
Gemarkung Zerf, Flur 34, Flurstücke 180, 181 und 182.
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